AGB

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von «qtestiq GmbH» gelten für sämtliche Leistungen nach Massgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Buchung von Inhouse-Events.

2. Vertragsgrundlagen

Verträge zwischen «qtestiq GmbH» und den Auftraggeber  kommen grundsätzlich erst mit einer Vertragsunterschrift von «qtestiq GmbH» zustande. Verträge mit Schulungsteilnehmer kommen grundsätzlich mit dem Abschluss einer Anmeldung zustande.

3. Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung von «qtestiq GmbH» ergibt sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und dieser AGB.

4. Änderung des Durchführungszeitpunkt

Falls es «qtestiq GmbH» nicht möglich ist, eine öffentliche Schulung zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen, so behält sich «qtestiq GmbH» das Recht vor, den Zeitpunkt der Schulung zu verschieben. Dabei informiert «qtestiq GmbH» die Teilnehmer und versucht einen neuen Zeitpunkt mit den Teilnehmern zu finden. Ist der neue Zeitpunkt nicht möglich, so erstattet «qtestiq GmbH» den Preis zurück, sofern dieser schon bezahlt wurde. Anderenfalls wird der Vertrag mit dem Teilnehmer aufgelösst.

5. Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Gesamtpreises verpflichtet bleibt.
Bis 2 Monat vor Beginn eines Events/Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden. In nachfolgenden Fällen des
Rücktritts durch den Kunden ist «qtestiq GmbH» berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

  • bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 50 % vom vereinbarten Gesamtpreis.
  • bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn: 75 % vom vereinbarten Gesamtpreis.
  • bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 90 % vom vereinbarten Gesamtpreis.
  • bei einem späteren Rücktritt wird der ganze vereinbarte Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

6. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber «qtestiq GmbH» geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

7. Urheberrecht

Eventuelle Eventunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung von «qtestiq GmbH».
Die Webseiten und Material-Drucke (Banner / Poster etc.) welche zur Durchführung eines Events erstellt werden unterliegen dem Urheberrecht von
«qtestiq GmbH» und gehören nicht dem Kunden oder Teilnehmer. Im Falle das Schulungsmaterial dem Kunden übergeben werden, wie z.B. Testwebseiten etc., so hat der Kunde alle Materialien nach der Schulung zu löschen. Diese Materialien gehören ausschliesslich «qtestiq GmbH». Code-Projekte mit denen während einer Schulung gearbeitet werden auf der Seite der Teilnehmer sind von der Löschung ausgeschlossen.

8. Haftungsausschluss

«qtestiq GmbH» haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit nicht durchgeführten Vorbereitungen seitens Kunden, welche im Vertrag, der Buchungsbestätigung oder Event-Ausschreibung hervorgehen. Ebenfalls haftet «qtestiq GmbH» nicht, falls zum
Durchführungszeitpunkt beim Kunden keine Internetverbindung zu den Event-Webseiten hergestellt werden kann, welche nicht auf offensichtliche Fehler von «qtestiq GmbH» zurück zu führen sind oder die Infrastruktur der teilnehmenden Personen nicht gemäss Anleitung vorbereitet sind.

9. Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die «Selenium-Consulting GmbH» zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber/Teilnehmer erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. «Selenium-Consulting GmbH» behält sich das Recht vor,  Foto- oder Videoaufnahmen eines Auftrags/Schulung als Referenzen auf der Webseite, anderen Plattformen oder anderen Werbemitteln für Eigenwerbung zu nutzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Es gilt Schweizer Recht.

10.Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Baar. Der Auftraggeber kann «qtestiq GmbH» unabhängig vom Streitwert nur beim Bezirksgericht Baar verklagen. «qtestiq GmbH» behält sich das Recht vor, den Gerichtsstand im eigenen
Interesse zu verlegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer OR

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